Seit dem Schuljahr 2013/2014 ist das Gymnasium Michelstadt Modellschule  für das Parallelangebot G8 und G9. Nach wie vor gilt die Regelung, dass insgesamt  5 Stunden Wahlunterricht bis zur Jahrgangsstufe 9 (G8) bzw. 10 (G9) nachgewiesen werden müssen, um die von der KMK vereinbarte Mindeststundenzahl in der Sek. I zu sichern.
Hierfür gibt es für den G8- und den G9-Zug unterschiedliche Regelungen:

G8 und G9:
Alle Schülerinnen und Schüler erhalten in der 6. Klasse eine Wochenstunde „Sozialkomeptenztraining“.
Damit verbleibt noch eine Verpflichtung von 4 Wochenstunden, die in den beiden Zügen unterschiedlich abgedeckt werden kann:

G8:
Um die Belastung im G8-Zug in den Klassen 8 und 9 zu verringern, wird diesen Schülerinnen und Schülern eine größere Flexibilität eingeräumt. Die WU-Verpflichtung kann abgedeckt werden durch:

  • Teilnahme an einem der Profil-Kurse (MINT, Musik oder Sport) in den Klassen 5 und 6 (2 Jahre, jeweils 2 Wochenstunden)
  • Arbeitsgemeinschaften in den Klassenstufen 5-9, die von Lehrkräften der Schule geleitet werden
  • Teilnahme an einem der WU-Kurse in den Jahrgangsstufen 8 und 9. Diese Teilnahme ist nicht erforderlich, wenn die Wahlunterrichtsverpflichtung bereits anderweitig abgedeckt wurde.
  • Wahl einer 3. Fremdsprache (dreistündig) in den Klassen 8 und 9.

G9
Schülerinnen und Schüler im G9-Zug können die gleichen AGs und Profile belegen wie Schülerinnen und Schüler im G8-Zug. Diese Kurse werden jedoch nicht auf die Wahlunterrichtsverpflichtung angerechnet.
Die Stundenverpflichtung wird durch den Besuch des Wahlpflichtunterrichts in den Stufen 9 und 10 erfüllt.