Für Fragen, Anregungen, Bücherwünsche:
Benutzerordnung
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Zur Benutzung der Mediathek sind alle Schulangehörigen zugelassen.
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Die Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag von 8-12 Uhr und 13-15 Uhr, Freitag von 8-12 Uhr und 13-14 Uhr.
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Alle Nutzer benötigen einen gültigen Schülerausweis. Persönliche Angaben werden unter Wahrung der Datenschutzbestimmungen gespeichert.
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Der Verlust des Ausweises muss gemeldet werden.
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Den Anweisungen des Mediathek-Personals muss gefolgt werden.
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Bitte verhaltet euch in den Bibliotheksräumen ruhig und leise. Jeder soll ungestört arbeiten und lesen können. Bitte auch nicht essen, trinken oder Musik hören/machen, nicht telefonieren. Im übrigen gilt die Schulordnung.
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Bitte schließt eure Taschen in die Schließfächer im Eingangsbereich und lasst alle Mäntel und Jacken an der Garderobe außerhalb der Mediathek. Schreibzeug und eigene Bücher dürft ihr natürlich mitnehmen. Eine Haftung für euer Eigentum wird nicht übernommen. Auf Bitte des Mediathek-Personals zeigt ihr eure Unterlagen vor.
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Auch Klassen und Kursgruppen sind willkommen. Dazu muss der Lehrer die Mediathek für diese Stunde rechtzeitig reservieren, damit es keine Doppelbelegungen gibt. Bitte lasst eure Taschen und Jacken dann in der Klasse. Klassen, die die Mediathek für eine Stunde belegen, haben Vorrang, d.h. als einzelne Schüler sollt ihr dann die Plätze räumen.
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Die Ausleihe erfolgt über Schülerausweis, den Ihr unaufgefordert vorzeigt.
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Die reguläre Ausleihfrist beträgt 3 Wochen für Unterhaltungsliteratur (UL), für Fachbücher 1 Woche. (Bücher, die mit rotem Punkt gekennzeichnet sind, gehören zum Präsenzbestand und können nicht ausgeliehen werden.)
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Möchtet ihr Bücher um eine Woche verlängern, sollt ihr dies vor Ablauf der Ausleihfrist sagen. Falls ihr Eure Bücher nicht rechtzeitig zurückgebt, müsst ihr für jede angefangene verspätete Abgabewoche 1 Euro pro Buch bezahlen.
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Mahnungen werden euch per Post oder per Email übermittelt. Wenn ihr trotzdem die Bücher nicht zurückgebt, erhalten eure Eltern einen Mahnbrief. Verloren gegangene oder nach der dritten Mahnung nicht erbrachte Bücher müssen ersetzt werden, bzw. der Nutzer muss die Kosten tragen.
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Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet.
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Die neue Mediathek hat eine schülergerechte, sehr kostspielige Ausstattung. Wer diese beschädigt oder zerstört oder entwendet, muss den Schaden ersetzen und bekommt Zutrittsverbot.
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Schüler, die Schäden anrichten oder Anweisungen des Personals wiederholt nicht befolgen, erhalten Zutritts- und Nutzungsverbot.
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Festgestellte Schäden bitte sofort melden.
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Haltet euch bei der Benutzung der technischen Geräte an die Anleitung oder das Fachpersonal. Es darf nur unterrichtsbezogen damit gearbeitet werden. Das Mediathek-Personal kann eine maximale Nutzungszeit festlegen.
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Für eigene Laptops sind Extraplätze vorhanden (Stufen an den Fenstern).
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Stellt Bücher und alles, was Ihr verwendet nach der Benutzung wieder auf den vorgesehenen Platz zurück.
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Stühle bitte an den Platz stellen!
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Bei Schulabgang sind alle Bücher und der Ausweis abzugeben.